5G-Strategie für Deutschland
Deutschland soll Leitmarkt für 5G-Anwendungen werden. Der 5G-Rollout soll spätestens bis Ende 2020 erfolgen und bis 2025 eine 5G-Konnektivität erreichen.
Die Bundesregierung betont, dass eine substanzielle Verstärkung des Glasfaserausbaus erforderlich ist und will dazu die Versorgung insbesondere die Verkehrswege einschließlich Bundes- und Landesstraßen durch entsprechende Auflagen sicherstellen. Die Entwicklung nachhaltig wettbewerbsorientierter Märkte soll gefördert werden. Die internationale Verbreitung von 5G-Netzen wird im Rahmen der bestehenden Wirtschafts- und Entwicklungskooperationen vorangetrieben.
Es schließt ein kurzer Technikteil an, der die typischen Leistungsdaten nennt, die 5G auszeichnet. Die Rollen von ITU-R in der Regulierung und von 3GPP in der Standardisierung werden erläutert. Die regulatorischen Anforderungen unter der Bezeichnung IMT-2020 (International Mobile Telecommunications) decken die Anwendungsgruppen Enhanced Mobile Broadband (v.a. Streaming), Massive Machine Type Communication (IoT) und Ultra-Reliable and Low-Latency Communication (sicherheitsrelevante Anwendungen) ab.
Die Leitmärkte Industrie, Gesundheit und Energie der Elektroindustrie finden sich im Wesentlichen in der Anwendungsgruppe Massive Machine Type Communications wieder, z.T. aber auch in der Anwendungsgruppe Ultra Reliable and Low-Latency Communication (Smart Manufacturing, Mobilität) An dieser Stelle betont Bundesregierung die Notwendigkeit, die Anforderungen der Anwenderbranchen in die Standardisierung einzubringen und zeigt die Meilensteine in ITU und 3GPP auf.
Bei den Frequenzen gibt es eine Reihe von Bändern, die verschiedene Einsatzfälle abdecken. Die Fläche wird unterhalb 1 GHz versorgt. Verkehrswege und städtische Infrastruktur wird bei 3,4 GHz mit größerer Bandbreite bedient und Mikrozellen mit besonders hohen Datenraten arbeiten in verschiedenen Bereichen oberhalb 24 GHz.
Es schließt ein Beispielkapitel an, wie 5G die digitale Transformation in Leit- und anderen Märkten unterstützt. Dabei wird auch die Notwendigkeit der Cybersecurity betont und die Unterstützung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) angeboten.
Dies leitet über in fünf Aktionsfelder.
Fünf Aktionsfelder für den 5G-Leitmarkt Deutschland
Netzrollout forcieren:
Glasfaseranbindung von Basisstationen soll erleichtert /gefördert werden, um die Anbindung über Richtfunk zu reduzieren. Dafür und für Kleinzellennetze in Innenstädten sollen öffentliche Versorgungsinfrastrukturen für Glasfaser mitgenutzt werden. Micro- und Picozellen mit Funk sollen auch öffentliche Trägerstrukturen (Laternenmasten, Ampeln, …) nutzen. Grundlage: DigiNetz-Gesetz von 2016. Liegenschaften der öffentlichen Hand sollen leichter für Mobilfunkantennen zugänglich gemacht werden. Dabei wird der Gesundheitsschutz (elektromagnetische Felder) im Auge behalten.
5G-Frequenzen bereitstellen:
Globale und europäische Harmonisierung von 5G-Spektrum wird vom Bund in Europa (CEPT) und auf der ITU World Radio Conference 2019 vorangetrieben. In markanten Frequenzbändern (s.o.) wurde für Europa bereits Einigkeit erzielt. Die BNetzA strebt rasche Bereitstellungen von Spektrum auch aus auslaufenden Frequenznutzungsrechten an. Zusätzlich bietet die BNetzA Versuchsfrequenzen unabhängig vom Frequenzplan zu Testzwecken an.
Kooperationsförderung zwischen Telekommunikations- und Anwenderindustrie:
Die „Fokusgruppe 5G“ des Digitalgipfel-Prozesses begleitet die Einführung branchenübergreifend. Der Dialog mit den Anwenderbranchen erfolgt im „Dialogforum 5G“, wo sich vertikale Industrien mit dem Telekommunikationssektor austauschen. Zur Standardisierung wird vom Bund eine wettbewerbsneutrale Austauschplattform bereitgestellt. Der Input für Industrie 4.0 kommt vom Standardisation Council Industrie 4.0. In der BNetzA wurde eine Koordinierungsstelle für IKT-Standardisierung eingerichtet. Es wird ein Gutachten erstellt zur Bestandaufnahme und Analyse bei 5G-Patenten (inkl. Entwicklungsprognose bei marktrelevanten Patenten und Auswirkungen auf Industrie- und Mobilfunkunternehmen).
5G-Forschung unterstützen:
Auf europäischer Ebene führt 5GPPP die Forschung an. In Deutschland werden sowohl Grundlagen- als auch Anwendungsforschung gefördert. Wesentlich ist die Koordinierung und Vernetzung der div. Forschungsvorhaben. Forschungsschwerpunkte sind „Zuverlässige drahtlose Kommunikation in der Industrie“, „5G: industrielles Internet“ und „5G: Taktiles Internet“. Hierzu führt die BReg eine Bestandsaufnahme durch um Kooperationsmöglichkeiten zu identifizieren. Weiter will sie den Transfer der Forschungsergebnisse befördern.
5G für Städte und Kommunen initiieren:
Hier wird auf Kreativität gesetzt, indem ein 5G-Wettbewerb ausgeschrieben wird. Kommunen können Projektskizzen einreichen, wie sich Herausforderungen für kommunale Aufgaben (wie Mobilität, Müllabfuhr, Energieversorgung, …) mit 5G ab 2020 lösen lassen. Der Bund hält sich in der Umsetzung zurück und bietet die Vermittlung von Industriepartnern und die Unterstützung bei der Bildung von Konsortien an, was mit „mindestens 2 Millionen Euro“ gefördert wird.
Die Maßnahmen werden fortlaufend evaluiert und weiterentwickelt.
Die Website www.5g-fuer-deutschland.de wird Möglichkeiten der Beteiligung bieten, zurzeit ist sie aber noch eine Baustelle.
Bewertung:
Eine detaillierte Bewertung und Festlegung muss jetzt sukzessive erfolgen. Die Strategie macht einen runden Eindruck und der Duktus lässt ein Commitment der Bundesregierung erwarten. Hilfreich auch die übersichtliche Darstellung der technischen Grundlagen und Charakteristika von 5G sowie der Rollen verschiedener Akteure in Frequenzpolitik und Standardisierung. Positiv ist die anscheinend gut ausgestattete Forschungsförderung und die Darstellung der Meilensteine zum weiteren Zeitplan.
Die Bundesregierung wird sich an zwei Ansprüchen messen lassen müssen:
- Führt sie die versprochenen Koordinierungs- und Unterstützungsaufgaben (z.B. in der Standardisierung) tatsächlich, und dann auch effektiv und effizient durch?
Fallen die erforderlichen Regulierungen innovationsfreundlich und zielführend aus?